Anerkannter Naturschutzverein nach § 56 LNatschGesetz Der Wanderverband Sachsen-Anhalt arbeitet als anerkannter Naturschutzverband des Landes und zählt damit zu den Trägern öffentlicher Belange. Als solcher sind wir in die Entscheidungsfindung sämtlicher Projekte und Vorhaben im Land mit einbezogen, die Sellungnahmen und Abwägungen durch die Träger öffentlicher Belange notwendig machen (z.B. öffentliche Anhörungen zu Bauvorhaben oder Planfeststellungsverfahren). Der Wanderverband nimmt diese Aufgabe insbesondere im Hinblick auf den Schutz der heimischen Natur zum Zwecke der Freizeitgestaltung, Erholung und eines umweltfreundlichen Tourismus war. Unterstützen auch Sie den Naturschutz mit Spenden oder einer Mitgliedschaft im Landesverband! Die Bankverbindung finden Sie im Impressum. |
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Wandern im Verein - eine beliebte FreizeitbeschäftigungNur was der Mensch kennt, ist er bereit zu lieben und zu schützen. Wandern ist heute eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Um diese sinnvoll zu steuern, benötigt man die Kompetenz der Wandervereine. Sie kennen die Landschaft mit ihrer Geologie, Topographie, Geschichte, Kultur und Natur und geben dieses Wissen an die Wanderfreunde weiter. Dazu haben sie Kenntnisse in den Methoden der Wanderführung, im umweltgerechten Verhalten beim Aufenthalt in der Natur und in der Kultur- und Heimatpflege.Lernen Sie uns kennen und werden Sie Mitglied in einem Wanderverein! Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. versteht sich als Koordinator der Aktivitäten der Wandervereine in Sachsen-Anhalt. Wir vertreten die Interessen unserer Mitgliedsvereine nach außen und fördern ihre Aktivitäten. Unterstützen Sie den Naturschutz und die Wanderbewegung - Werden Sie förderndes Mitglied im Landesverband! |
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| Kontakt: wanderverband-lsa@t-online.de |
Der Wanderverband Sachsen-Anhalt arbeitet als anerkannter Naturschutzverband des Landes und zählt damit zu den Trägern öffentlicher Belange. Als solcher sind wir in die Entscheidungsfindung sämtlicher Projekte und Vorhaben im Land mit einbezogen, die Sellungnahmen und Abwägungen durch die Träger öffentlicher Belange notwendig machen (z.B. öffentliche Anhörungen zu Bauvorhaben oder Planfeststellungsverfahren). Der Wanderverband nimmt diese Aufgabe insbesondere im Hinblick auf den Schutz der heimischen Natur zum Zwecke der Freizeitgestaltung, Erholung und eines umweltfreundlichen Tourismus war. 
umweltgerechten Verhalten beim Aufenthalt in der Natur und in der Kultur- und Heimatpflege.